Friedhofsordnung

Vertrag über Sondernutzung einer Grabstelle & Friedhofsordnung

Sie haben uns Ihr verstorbenes Tier zur Bestattung übergeben. Die hier bestatteten Tiere waren zeitlebens treue Begleiter und Gefährten. Sie verdienen unseren Respekt und Fürsorge - auch über den Tod hinaus. Mit unserer Anlage wollen wir dies ermöglichen.

  1. Sie haben das Grab für ... Jahre gepachtet. Die Kosten hierfür sind sofort bzw. innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Am Ende der Pachtzeit können Sie das Grab verlängern lassen, oder es wird kostenpflichtig abgeräumt.
  2. In der Gestaltung des Grabes sind Sie im Wesentlichen frei. Die Behörde schreibt allerdings vor, dass Grabsteile und Pflanzen max. 50 cm hoch sein dürfen und keine sakralen Zeichen angebracht werden dürfen.
  3. Die Gräber müssen in einem optisch guten Zustand gehalten werden. Bei Nichteinhaltung werden die notwendigen Arbeiten kostenpflichtig durchgeführt. Notfalls wird das Grab als aufgegeben behandelt. Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein unverbindliches Angebot über eine Dauerpflege.
  4. Wir haben ein wechselndes Angebot von Grabmalen am Lager. Das Anbringen von eigenen Grabmalen muss mit uns abgestimmt werden.
  5. Der Friedhof ist durchgehend zugänglich. Das Betreten der Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Gegen möglichen Vandalismus können wir keine Haftung übernehmen
  6. Adressänderungen unbedingt mitteilen. Wenn ein Brief unzustellbar zurückkommt, müssen wir das Grab als aufgegeben betrachten.


Für die Behörde: Kopie vom Impfpass des Tieres mitbringen!